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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Download AGB |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Einsweb Internetservice
| § 1 |
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Geltung der Bedingungen |
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Einsweb Internetservice mit Sitz in Krefeld (nachfolgend kurz Einsweb genannt) erbringt
alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
Abweichenden Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen des Vertragspartners wird hiermit
ausdrücklich widersprochen.
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Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen
des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
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Einsweb ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer
angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat das Recht,
einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den geänderten
Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden
diese entsprechend der Ankündigung wirksam.
| § 2 |
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Zustandekommen des Vertrages, Kündigung |
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Durch Unterzeichnung des Vertrages unterbreitet der Kunde gegenüber Einsweb ein
Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Er ist an sein Angebot für die Dauer von drei
Wochen nach Eingang des Vertrages bei Einsweb gebunden. Der Vertrag kommt zustande,
wenn Einsweb die Annahme des Angebotes innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt
oder mit der tatsächlichen Ausführung der Leistungen beginnt. Einer besonderen
Mitteilung an den Kunden bedarf es nicht. Angebote von Einsweb sind stets freibleibend
und unverbindlich.
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Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
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Soweit im Vertrag zwischen den Parteien nicht abweichend geregelt, kann das
Vertragsverhältnis nach Ablauf einer eventuell vereinbarten Mindestlaufzeit mit einer
Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats ordentlich gekündigt werden. Das
Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
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Unbenommen bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein
wichtiger Grund liegt insbesondere bei schweren oder fortgesetzten Verstößen gegen
die vertraglichen Regelungen sowie bei Undurchführbarkeit des Vertrages vor. Im Falle
einer Kündigung aus wichtigem Grund ist Einsweb berechtigt, den Zugang zu
vertragsgegenständlichen Domains zu sperren und zu löschen. Einsweb kann ferner in
diesem Fall hinterlegte Inhalte und E-Mail-Nachrichten ohne Setzung einer Nachfrist
sofort sperren und löschen.
| § 3 |
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Leistungsumfang, Entgelte und Abnahme |
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Der Leistungsumfang ergibt sich aus den vertragsgegenständlichen Kundeninformationen,
Angebotsunterlagen und dem schriftlichen Hauptvertrag.
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Sollte das Datum des Vertragsbeginns oder des Vertragsendes nicht der erste Tag eines
Monats sein, werden solche Monate tagesanteilig bezogen auf 30 Tage abgerechnet.
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Einsweb behält sich eine Änderung der Entgelte zum Beginn eines neuen
Abrechnungszeitraums vor. Geänderte Entgelte werden dem Kunden mindestens 4 Wochen
vor Inkrafttreten mitgeteilt. Erhöhungen der Entgelte bewirken ein außerordentliches
Kündigungsrecht des Kunden mit einer Frist von 2 Wochen.
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Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung eines nicht
unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden
Zeitraum mit einem Betrag, der einem monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug, kann
Einsweb das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist
kündigen. Einsweb kann außerdem ein Zurückbehaltungsrecht an den ihr obliegenden
Leistungen geltend machen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt Einsweb
vorbehalten.
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Bei Zahlungsverzug ist Einsweb berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern.
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Soweit Einsweb entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der
vertraglichen Vereinbarung erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein
Minderungs- oder Schadensersatzanspruch des Kunden oder ein Kündigungsrecht ergibt
sich daraus nicht. Einsweb ist berechtigt, das sich aus dem Vertrag ergebende
Leistungsangebot in Form und Inhalt zu ändern, zu reduzieren oder zu ergänzen, wenn
und soweit hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages
nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird.
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Einsweb ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der
Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. Einsweb ist
berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und mit der Durchführung
beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, jederzeit ohne gesonderte
Mitteilung zu wechseln, insofern für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen.
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Einsweb steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen
Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu
verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.
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Gegen Forderungen von Einsweb kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
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Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder
Leistungsverweigerungsrechts nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig
festgestellter Gegenansprüche zu.
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Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt oder der von einer
Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der vom Kunden
zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung von Einsweb mit Nutzung durch den
Kunden als abgenommen.
| § 4 |
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Technische Einschränkungen bei Einsweb-Internet-Präsenzen |
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Der Kunde hat, sofern nicht gesondert beauftragt, keinen Anspruch auf eine eigene
IP-Adresse, einen eigenen physischen Server für seine Inhalte oder eine ihm dediziert
zugeordnete Bandbreite (Leitungskapazität für Datenverkehr). Der Betrieb erfolgt auf
leistungsfähigen Zentralrechnern (Servern) mit einer IP-Adresse und einer insgesamt
für den jeweiligen Server verfügbaren Bandbreite, wodurch Schwankungen in der
tatsächlich dem Kunden zur Verfügung stehenden Bandbreite möglich sind.
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Die Einrichtung eigener Sub-Domains ist mit den Einsweb-Internet-Präsenzen, sofern
nicht anders vertraglich vereinbart, nicht möglich.
| § 5 |
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Eigentumsvorbehalt, Haftungsbeschränkung und Schadenersatzansprüche |
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Gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Einsweb.
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Einsweb haftet nur für Schäden, die von Einsweb, ihren gesetzlichen Vertretern oder
einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es
sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften. Die vorstehende
Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche.
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Einsweb haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder
Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von Einsweb oder
dessen Erfüllungsgehilfen liegen, sofern nicht ausnahmsweise eine Haftung nach Ziffer
(1) besteht.
| § 6 |
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Registrierung, Wechsel, Änderung und Kündigung von Domains bei Internet-Präsenzen |
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Einsweb erteilt grundsätzlich nur unverbindlich Auskunft über die Verfügbarkeit einer
Domain. Zwischen Auskunft und Anmeldung kann eine Vergabe an eine dritte Partei durch
die DENIC oder eine andere Stelle erfolgen, ohne dass Einsweb hierauf Einfluss nimmt
oder davon Kenntnis erlangt.
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Die Anmeldung einer Domain erfolgt, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, als
deutsche "de"- Domain. Die Daten zur Registrierung werden in einem automatisierten
Verfahren ohne Gewähr an die DENIC oder an eine andere zuständige Stelle
weitergeleitet. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung erst ausgehen, wenn
durch eine "whois"-Abfrage bei DENIC der Kunde als Nutzungsberechtigter der
Domain ermittelt wird. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung von
bestellten Domainnamen sowie für die zwischenzeitliche Vergabe an eine andere Partei sind
seitens Einsweb ausgeschlossen.
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Sollte eine vom Kunden gewünschte Domain nicht mehr verfügbar sein, wird Einsweb vom
Kunden angegebene Alternativen der Reihe nach berücksichtigen. Sollte keiner der
angegebenen Namen verfügbar sein, wird Einsweb weitere Domainnamen zur Anmeldung vom
Kunden anfordern. Sonstige vertragliche Regelungen bleiben von der Nichtverfügbarkeit
eines Domainnamens unberührt.
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Einsweb betreut während der Dauer des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages
sämtliche Domains auf der Grundlage der jeweils gültigen Richtlinien der zuständigen
Vergabestellen, insbesondere den Regelungen der DENIC. Sollten sich diese Richtlinien
ändern oder sich die Rahmenbedingungen für die Registrierung und Aufrechterhaltung
von Domains aus anderen Gründen verändern, sind Einsweb und der Kunde bereit, ihr
Vertragsverhältnis entsprechend anzupassen.
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Einsweb führt die Anmeldung bzw. Registrierung von Domains im Namen und im Auftrag
des Kunden durch und trägt den Kunden als Nutzungsberechtigten (also
"admin-c") der jeweiligen Domain ein. Dem Kunden ist bekannt, dass Name,
Adresse und Telefonnummer des jeweiligen Nutzungsberechtigten bei DENIC sowie in der
RIPE-Datenbank zwingend und dauerhaft gespeichert werden und in der sogenannten
"whois"-Abfrage im Internet (z.B. über www.denic.de) für ihn selbst und
Dritte jederzeit einsehbar sind.
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Zur Beantragung und Einrichtung von Domains kann Einsweb Dritte einschalten.
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Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses ist es Einsweb freigestellt, die
dem Vertragsverhältnis zugeordneten Domainnamen zu löschen, auch wenn vom Kunden ein
abweichender Nutzungsberechtigter benannt wurde. Sollte der Kunde bzw. der sonstige
Nutzungsberechtigte nach Vertragsende jedoch die Weiternutzung einer Domain über
einen anderen Anbieter wünschen, so wird Einsweb hierzu unverzüglich die notwendige
Freigabe erteilen, sofern die vertragsgemäßen Entgelte bezahlt wurden.
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Es besteht die Möglichkeit, vorhandene Domains, die zur Zeit von einem anderen
Anbieter betreut werden, zukünftig als Bestandteil des Vertragsverhältnisses bei
Einsweb betreuen zu lassen. Dem Kunden ist bekannt, dass zur erfolgreichen Ummeldung
eine Freigabe des bisher die Domain betreuenden Anbieters erforderlich ist. Einsweb
wird daher in angemessenem Umfang auch mehrfach versuchen, die Ummeldung erfolgreich
durchzuführen. Einsweb kann jedoch bei ausbleibender Freigabe des dritten Anbieters
keine Gewähr für die erfolgreiche Ummeldung übernehmen. Eine erfolgreich umgemeldete
Domain wird im Verhältnis zwischen Einsweb und dem Kunden ansonsten wie eine neu
registrierte Domain gemäß den hier getroffenen Regelungen behandelt.
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Der Kunde erklärt sich bereit, bei Wechsel des Betreuers einer Domain, sowie
Registrierung, Änderung oder Löschung einer Domain im jeweils erforderlichen Umfang
mitzuwirken und hierzu notwendige Erklärungen gegebenenfalls abzugeben.
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Sollte der Kunde andere Domain-Typen beauftragen (zum Beispiel .com, .at, .ch), wird
insgesamt wie vorgenannt unter Berücksichtigung der jeweils gültigen
Vergaberichtlinien verfahren.
| § 7 |
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Datensicherheit |
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Soweit Daten - gleich in welcher Form - an Einsweb übermittelt werden, stellt der
Kunde Sicherheitskopien her.
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Der Kunde verpflichtet sich, von Einsweb erhaltene Passwörter streng geheim zu halten
und Einsweb unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass
unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
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Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter
Leistungen von Einsweb nutzen, haftet der Kunde gegenüber Einsweb.
| § 8 |
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Verantwortlichkeit des Kunden für Inhalte und Domainnamen |
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Der Kunde verpflichtet sich, für seine geschäftsmäßigen Angebote Namen und Anschrift
sowie bei Personenvereinigungen und Gruppen auch Namen und Anschrift des
Vertretungsberechtigten anzugeben (gesetzliche Anforderung nach § 6 TDG).
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Der Kunde ist für alle von ihm produzierten bzw. publizierten und alle unter seinem
Domainnamen abrufbaren Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder
Überprüfung dieser Inhalte durch Einsweb findet nicht statt.
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Der Kunde gewährleistet, dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
Unzulässig sind insbesondere pornographische oder gewaltverherrlichende Inhalte oder
solche, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung oder den Gedanken der
Völkerverständigung gerichtet sind sowie Propagandamittel und Kennzeichen
verfassungswidriger Parteien und Vereinigungen oder ihrer Ersatzorganisationen.
Einsweb ist berechtigt, vorgenannte Inhalte sofort ohne gesonderte Mitteilung zu
sperren und zu löschen. Verstößt ein Kunde wesentlich oder trotz Abmahnung gegen diese
Bedingungen, ist Einsweb berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund
fristlos zu kündigen.
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Einsweb überprüft die Inhalte des Kunden ferner nicht dahingehend, ob Ansprüche Dritter
berechtigt oder unberechtigt erhoben werden. Einsweb ist berechtigt, Daten bis zu einer
gerichtlichen Klärung auf glaubhaftes Verlangen eines Dritten zu sperren.
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Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen durch Registrierung bzw.
Konnektierung eines Domainnamens keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde
erkennt an, dass er für die Wahl von Domainnamen allein verantwortlich ist. Für den
Fall, dass Dritte Rechte am Domainnamen glaubhaft geltend machen, behält Einsweb sich
vor, den betreffenden Domainnamen bis zur gerichtlichen Klärung der Streitfrage zu
sperren.
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Sollte Einsweb aus in (2) bis (4) beschriebenen Gründen eine Sperrung vornehmen, ist
der Kunde dennoch gegenüber Einsweb leistungspflichtig.
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Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die Einsweb zu treffen
hat, um vollziehbaren Anordnungen oder vollstreckbaren Entscheidungen nachzukommen. Der
Kunde hält Einsweb bezüglich der Ziffern (2) bis (4) ferner von Forderungen Dritter,
sämtlichen entstehenden Kosten und nachteiligen Folgen frei.
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Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets in
der Regel die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne
Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.
| § 9 |
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Geheimhaltung, Datenschutz |
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Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes
sowie § 3 Absatz 5 des Teledienstdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass Einsweb
personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem
Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Soweit sich Einsweb Dritter zu Erbringung
der angebotenen Dienste bedient, ist Einsweb berechtigt, die Teilnehmerdaten unter
Beachtung der Regelung des § 28 BDSG offenzulegen. Dazu ist Einsweb im übrigen in den
Fällen berechtigt, in denen die Erkennung, Eingrenzung, Beseitigung von Störungen und
Fehlern in den Anlagen von Einsweb, sowie in den in Anspruch genommenen Anlagen
Dritter die Übermittlung von Daten nötig machen.
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Einsweb wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand,
soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen.
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Einsweb steht dafür ein, dass alle Personen, die von Einsweb mit der Abwicklung eines
Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in
ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten.
| § 10 |
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Sonstiges |
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Soweit rechtlich zulässig, ist der Gerichtsstand Krefeld, Bundesrepublik Deutschland.
Es gilt das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB unwirksam sein oder werden oder
sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt
davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche Bestimmung
ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise
wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
Stand: 24.11.1999
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Einsweb Internetservice Ihr Partner fürs Web
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Kostenloser Testaccount |
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