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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Einsweb Internetservice


§ 1 Geltung der Bedingungen
  1. Einsweb Internetservice mit Sitz in Krefeld (nachfolgend kurz Einsweb genannt) erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichenden Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
  2. Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Einsweb ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages, Kündigung
  1. Durch Unterzeichnung des Vertrages unterbreitet der Kunde gegenüber Einsweb ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Er ist an sein Angebot für die Dauer von drei Wochen nach Eingang des Vertrages bei Einsweb gebunden. Der Vertrag kommt zustande, wenn Einsweb die Annahme des Angebotes innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt oder mit der tatsächlichen Ausführung der Leistungen beginnt. Einer besonderen Mitteilung an den Kunden bedarf es nicht. Angebote von Einsweb sind stets freibleibend und unverbindlich.
  2. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  3. Soweit im Vertrag zwischen den Parteien nicht abweichend geregelt, kann das Vertragsverhältnis nach Ablauf einer eventuell vereinbarten Mindestlaufzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  4. Unbenommen bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schweren oder fortgesetzten Verstößen gegen die vertraglichen Regelungen sowie bei Undurchführbarkeit des Vertrages vor. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund ist Einsweb berechtigt, den Zugang zu vertragsgegenständlichen Domains zu sperren und zu löschen. Einsweb kann ferner in diesem Fall hinterlegte Inhalte und E-Mail-Nachrichten ohne Setzung einer Nachfrist sofort sperren und löschen.
§ 3 Leistungsumfang, Entgelte und Abnahme
  1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus den vertragsgegenständlichen Kundeninformationen, Angebotsunterlagen und dem schriftlichen Hauptvertrag.
  2. Sollte das Datum des Vertragsbeginns oder des Vertragsendes nicht der erste Tag eines Monats sein, werden solche Monate tagesanteilig bezogen auf 30 Tage abgerechnet.
  3. Einsweb behält sich eine Änderung der Entgelte zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums vor. Geänderte Entgelte werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Erhöhungen der Entgelte bewirken ein außerordentliches Kündigungsrecht des Kunden mit einer Frist von 2 Wochen.
  4. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der einem monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug, kann Einsweb das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Einsweb kann außerdem ein Zurückbehaltungsrecht an den ihr obliegenden Leistungen geltend machen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt Einsweb vorbehalten.
  5. Bei Zahlungsverzug ist Einsweb berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern.
  6. Soweit Einsweb entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch des Kunden oder ein Kündigungsrecht ergibt sich daraus nicht. Einsweb ist berechtigt, das sich aus dem Vertrag ergebende Leistungsangebot in Form und Inhalt zu ändern, zu reduzieren oder zu ergänzen, wenn und soweit hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird.
  7. Einsweb ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. Einsweb ist berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, insofern für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen.
  8. Einsweb steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.
  9. Gegen Forderungen von Einsweb kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
  10. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder Leistungsverweigerungsrechts nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.
  11. Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt oder der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der vom Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung von Einsweb mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen.
§ 4 Technische Einschränkungen bei Einsweb-Internet-Präsenzen
  1. Der Kunde hat, sofern nicht gesondert beauftragt, keinen Anspruch auf eine eigene IP-Adresse, einen eigenen physischen Server für seine Inhalte oder eine ihm dediziert zugeordnete Bandbreite (Leitungskapazität für Datenverkehr). Der Betrieb erfolgt auf leistungsfähigen Zentralrechnern (Servern) mit einer IP-Adresse und einer insgesamt für den jeweiligen Server verfügbaren Bandbreite, wodurch Schwankungen in der tatsächlich dem Kunden zur Verfügung stehenden Bandbreite möglich sind.
  2. Die Einrichtung eigener Sub-Domains ist mit den Einsweb-Internet-Präsenzen, sofern nicht anders vertraglich vereinbart, nicht möglich.
§ 5 Eigentumsvorbehalt, Haftungsbeschränkung und Schadenersatzansprüche
  1. Gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Einsweb.
  2. Einsweb haftet nur für Schäden, die von Einsweb, ihren gesetzlichen Vertretern oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche.
  3. Einsweb haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von Einsweb oder dessen Erfüllungsgehilfen liegen, sofern nicht ausnahmsweise eine Haftung nach Ziffer (1) besteht.
§ 6 Registrierung, Wechsel, Änderung und Kündigung von Domains bei Internet-Präsenzen
  1. Einsweb erteilt grundsätzlich nur unverbindlich Auskunft über die Verfügbarkeit einer Domain. Zwischen Auskunft und Anmeldung kann eine Vergabe an eine dritte Partei durch die DENIC oder eine andere Stelle erfolgen, ohne dass Einsweb hierauf Einfluss nimmt oder davon Kenntnis erlangt.
  2. Die Anmeldung einer Domain erfolgt, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, als deutsche "de"- Domain. Die Daten zur Registrierung werden in einem automatisierten Verfahren ohne Gewähr an die DENIC oder an eine andere zuständige Stelle weitergeleitet. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung erst ausgehen, wenn durch eine "whois"-Abfrage bei DENIC der Kunde als Nutzungsberechtigter der Domain ermittelt wird. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung von bestellten Domainnamen sowie für die zwischenzeitliche Vergabe an eine andere Partei sind seitens Einsweb ausgeschlossen.
  3. Sollte eine vom Kunden gewünschte Domain nicht mehr verfügbar sein, wird Einsweb vom Kunden angegebene Alternativen der Reihe nach berücksichtigen. Sollte keiner der angegebenen Namen verfügbar sein, wird Einsweb weitere Domainnamen zur Anmeldung vom Kunden anfordern. Sonstige vertragliche Regelungen bleiben von der Nichtverfügbarkeit eines Domainnamens unberührt.
  4. Einsweb betreut während der Dauer des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages sämtliche Domains auf der Grundlage der jeweils gültigen Richtlinien der zuständigen Vergabestellen, insbesondere den Regelungen der DENIC. Sollten sich diese Richtlinien ändern oder sich die Rahmenbedingungen für die Registrierung und Aufrechterhaltung von Domains aus anderen Gründen verändern, sind Einsweb und der Kunde bereit, ihr Vertragsverhältnis entsprechend anzupassen.
  5. Einsweb führt die Anmeldung bzw. Registrierung von Domains im Namen und im Auftrag des Kunden durch und trägt den Kunden als Nutzungsberechtigten (also "admin-c") der jeweiligen Domain ein. Dem Kunden ist bekannt, dass Name, Adresse und Telefonnummer des jeweiligen Nutzungsberechtigten bei DENIC sowie in der RIPE-Datenbank zwingend und dauerhaft gespeichert werden und in der sogenannten "whois"-Abfrage im Internet (z.B. über www.denic.de) für ihn selbst und Dritte jederzeit einsehbar sind.
  6. Zur Beantragung und Einrichtung von Domains kann Einsweb Dritte einschalten.
  7. Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses ist es Einsweb freigestellt, die dem Vertragsverhältnis zugeordneten Domainnamen zu löschen, auch wenn vom Kunden ein abweichender Nutzungsberechtigter benannt wurde. Sollte der Kunde bzw. der sonstige Nutzungsberechtigte nach Vertragsende jedoch die Weiternutzung einer Domain über einen anderen Anbieter wünschen, so wird Einsweb hierzu unverzüglich die notwendige Freigabe erteilen, sofern die vertragsgemäßen Entgelte bezahlt wurden.
  8. Es besteht die Möglichkeit, vorhandene Domains, die zur Zeit von einem anderen Anbieter betreut werden, zukünftig als Bestandteil des Vertragsverhältnisses bei Einsweb betreuen zu lassen. Dem Kunden ist bekannt, dass zur erfolgreichen Ummeldung eine Freigabe des bisher die Domain betreuenden Anbieters erforderlich ist. Einsweb wird daher in angemessenem Umfang auch mehrfach versuchen, die Ummeldung erfolgreich durchzuführen. Einsweb kann jedoch bei ausbleibender Freigabe des dritten Anbieters keine Gewähr für die erfolgreiche Ummeldung übernehmen. Eine erfolgreich umgemeldete Domain wird im Verhältnis zwischen Einsweb und dem Kunden ansonsten wie eine neu registrierte Domain gemäß den hier getroffenen Regelungen behandelt.
  9. Der Kunde erklärt sich bereit, bei Wechsel des Betreuers einer Domain, sowie Registrierung, Änderung oder Löschung einer Domain im jeweils erforderlichen Umfang mitzuwirken und hierzu notwendige Erklärungen gegebenenfalls abzugeben.
  10. Sollte der Kunde andere Domain-Typen beauftragen (zum Beispiel .com, .at, .ch), wird insgesamt wie vorgenannt unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Vergaberichtlinien verfahren.
§ 7 Datensicherheit
  1. Soweit Daten - gleich in welcher Form - an Einsweb übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, von Einsweb erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und Einsweb unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
  3. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von Einsweb nutzen, haftet der Kunde gegenüber Einsweb.
§ 8 Verantwortlichkeit des Kunden für Inhalte und Domainnamen
  1. Der Kunde verpflichtet sich, für seine geschäftsmäßigen Angebote Namen und Anschrift sowie bei Personenvereinigungen und Gruppen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten anzugeben (gesetzliche Anforderung nach § 6 TDG).
  2. Der Kunde ist für alle von ihm produzierten bzw. publizierten und alle unter seinem Domainnamen abrufbaren Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch Einsweb findet nicht statt.
  3. Der Kunde gewährleistet, dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Unzulässig sind insbesondere pornographische oder gewaltverherrlichende Inhalte oder solche, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind sowie Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Parteien und Vereinigungen oder ihrer Ersatzorganisationen. Einsweb ist berechtigt, vorgenannte Inhalte sofort ohne gesonderte Mitteilung zu sperren und zu löschen. Verstößt ein Kunde wesentlich oder trotz Abmahnung gegen diese Bedingungen, ist Einsweb berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
  4. Einsweb überprüft die Inhalte des Kunden ferner nicht dahingehend, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden. Einsweb ist berechtigt, Daten bis zu einer gerichtlichen Klärung auf glaubhaftes Verlangen eines Dritten zu sperren.
  5. Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen durch Registrierung bzw. Konnektierung eines Domainnamens keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde erkennt an, dass er für die Wahl von Domainnamen allein verantwortlich ist. Für den Fall, dass Dritte Rechte am Domainnamen glaubhaft geltend machen, behält Einsweb sich vor, den betreffenden Domainnamen bis zur gerichtlichen Klärung der Streitfrage zu sperren.
  6. Sollte Einsweb aus in (2) bis (4) beschriebenen Gründen eine Sperrung vornehmen, ist der Kunde dennoch gegenüber Einsweb leistungspflichtig.
  7. Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die Einsweb zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen oder vollstreckbaren Entscheidungen nachzukommen. Der Kunde hält Einsweb bezüglich der Ziffern (2) bis (4) ferner von Forderungen Dritter, sämtlichen entstehenden Kosten und nachteiligen Folgen frei.
  8. Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets in der Regel die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.
§ 9 Geheimhaltung, Datenschutz
  1. Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 3 Absatz 5 des Teledienstdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass Einsweb personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Soweit sich Einsweb Dritter zu Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist Einsweb berechtigt, die Teilnehmerdaten unter Beachtung der Regelung des § 28 BDSG offenzulegen. Dazu ist Einsweb im übrigen in den Fällen berechtigt, in denen die Erkennung, Eingrenzung, Beseitigung von Störungen und Fehlern in den Anlagen von Einsweb, sowie in den in Anspruch genommenen Anlagen Dritter die Übermittlung von Daten nötig machen.
  2. Einsweb wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen.
  3. Einsweb steht dafür ein, dass alle Personen, die von Einsweb mit der Abwicklung eines Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten.
§ 10 Sonstiges
  1. Soweit rechtlich zulässig, ist der Gerichtsstand Krefeld, Bundesrepublik Deutschland. Es gilt das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
Stand: 24.11.1999

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